Einem Bericht der englischsprachigen türkischen Zeitung Daily Sabah zufolge hat der türkische Kassationshof im April 2021 ein Urteil gefällt, nach dem eine Talaq-Scheidung aus Saudi-Arabien in der Türkei nicht anerkennungsfähig ist.
Die Türkei ist am 19.3.2021 aus dem Übereinkommen des Europarats vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ausgetreten.
Zum Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption erfolgten im Juni 2020 von zahlreichen Staaten aktuelle Angaben betreffend Behördenzuständigkeiten.
Durch ein Dekret vom 18.9.2018 (Entscheidung Nr. 106, publiziert im Amtsblatt [Resmî Gazete] vom 19.9.2018), ist das Staatsangehörigkeitsgesetz im Hinblick auf die Erleichterung des Staatsangehörigkeitserwerbs für Investoren geändert worden.
Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für die Türkei nach Maßgabe einer Erklärung am 26.3.2018 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2018 II 32 und (dort Text der Erklärung)
Durch Art. 4 der Verordnung mit Gesetzeskraft Nr. 690 vom 17.4.2017, die am 29.4.2017 veröffentlicht worden und am selben Tag in Kraft getreten ist, wurde nach Art. 27 des Personenstandsgesetzes ein neuer Art. 27A eingefügt.
Am 12.1.2017 ist im Amtsblatt eine Verordnung zur Verleihung der türkischen Staatsangehörigkeit an Ausländer, die in der Türkei investieren, veröffentlicht worden.