Ein mexikanisches Bundesgericht hat entschieden, dass die Bestimmungen im Recht des Bundesstaates Morelos, nach denen es für eine Scheidung zwingend nötig ist, bestimmte Scheidungsgründe darzulegen, gegen das Recht auf Menschenwürde und das Recht auf Respekt des Privatlebens nach der Bundesverfassung verstoßen.
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