Das Parlament des Bundesstaates Sinaloa hat Änderungen des erst im Februar im Gesetzblatt veröffentlichten Familiengesetzbuchs (Código Familiar) verabschiedet.
Ende März wurde durch das Zivilregister von Mérida, Yucatán, die (der Eheschließung gleichkommende) Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Ehe ins Zivilregister verweigert.
Die mexikanische Abgeordnetenkammer hat Ende Februar Änderungen des Código Civil Federal verabschiedet, mit denen die einfache Adoption abgeschafft wird.
Im März 2013 hat die mexikanische Abgeordnetenkammer ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Regelungen des Código Civil Federal über das Verlöbnis abgeschafft werden.
Das Protokoll vom 25.9.1950 über die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC) ist für Mexiko am 15.10.2010 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 250
Der Gouverneur des mexikanischen Bundesstaats Jalisco hat sein Veto gegen das vom Kongress des Staates verabschiedete Adoptionsgesetz eingelegt.
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