Im Hauptstadtdistrikt (Distrito Federal) Mexikos ist das Zivilverfahrensgesetzbuch (Código de Procedimientos Civiles) um die Artikel 1019 bis 1080 ergänzt worden, die Vorschriften für das mündliche Verfahren in Familiensachen betreffen.
In Guadalajara (der Hauptstadt des mexikanischen Bundesstaats Jalisco) hat die Zivilregisterbehörde in zwölf Fällen gleichgeschlechtliche Eheschließungen verweigert.
Im mexikanischen Hauptstadtdistrikt wurde eine Vorschrift ins Zivilgesetzbuch aufgenommen, die familiäre Gewalt und insbesondere die vorsätzliche Entfremdung eines Kindes vom anderen Elternteil betrifft.
Die Regierung des mexikanischen Bundesstaats Guanajuato hat im Februar erklärt, dass künftig im Staat gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen werden können.
Der Kongress des mexikanischen Bundesstaats Coahuila hat im Februar eine Änderung des Zivilgesetzbuchs verabschiedet, die gleichgeschlechtlichen Paaren eine Adoption ermöglicht.
Im mexikanischen Bundesstaat Hidalgo ist eine Kampagne zur Förderung von Eheschließungen gestartet worden, die dazu beitragen soll, Familienbindungen zu stärken und Paaren rechtliche Sicherheit zu geben.