Das Parlament des Bundesstaates Tamaulipas im Nordosten Mexikos hat Ende Juni ein Gesetz verabschiedet, das die Scheidung ohne (typisierten) Scheidungsgrund einführt.
Am 3.6.2015 hat die erste Kammer des Obersten Gerichtshofs Mexikos Tesis jurisprudencial Nr. 46/2015 formuliert, die aussagt, dass es keinen verfassungsrechtlichen Grund dafür gibt, gleichgeschlechtliche Ehen nicht anzuerkennen.
Am 5.12.2014 ist in Mexiko ein neues Allgemeines Kinder- und Jugendrechtegesetz (Ley General de los Derechos de las Niñas, Niños y Adolescentes) in Kraft getreten.
Am 24.10.2014 wurden Art. 150 und 330 des Zivilgesetzbuchs des Bundesstaats Baja California Sur durch die Suprema Corte de Justicia de la Nación (d.h. das oberste Bundesgericht) für bundesverfassungswidrig erklärt.
Der Kongress des mexikanischen Bundesstaats Coahuila hat Anfang September eine Gesetzesänderung verabschiedet, die gleichgeschlechtliche Ehen ermöglicht.
Im mexikanischen Bundesstaat Querétaro sind im September zwei gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen worden, nachdem das oberste Gericht des Staates (Tribunal Superior de Justicia del Estado) aufgrund von Bundesverfassungsrecht die Registerbehörde angewiesen hatte, diese zuzulassen.
Die Gesetzgebende Versammlung des mexikanischen Hauptstadtdistrikts (Distrito Federal) hat verschiedene Änderungen des Zivilgesetzbuchs des Distrikts verabschiedet.