Die vereinigten Senate (Salas Reunidas) des Obersten Gerichtshofs der Dominikanischen Republik (Suprema Corte de Justicia) haben in einem Urteil vom 1.10.2020 entschieden, dass bei einer eheähnlichen Lebenspartnerschaft keine unwiderlegliche Vermutung der Gütergemeinschaft besteht, sondern nur eine einfache Vermutung, die widerlegt werden kann.