03. Juli 2024

Umsetzung des SBGG

Vorabinformation

Aufgrund der vielen individuellen Anfragen an den Fachsupport gibt der Verlag folgende Vorabinformation zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG):
 

Umsetzung zum 1. August 2024

Zum 1. August werden im Formularserver folgende Formulare eingestellt: die Anmeldung einer Erklärung zur Änderung zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen einer volljährigen Person, die Anmeldung einer Erklärung eines über 14 Jahre alten Kindes mit Zustimmung seiner Sorgeberechtigten und die Anmeldung einer Erklärung für ein minderjähriges Kind unter 14 Jahren durch die Sorgeberechtigten. 
  

Umsetzung zum 1. November 2024 

Zum 1. November werden im Formularserver die entsprechenden Formulare zur Erklärung der Änderung zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen eingestellt.

Außerdem werden zum 1. November 2024 umgesetzt: die Folgebeurkundung im Geburtenregister für den Erklärenden, die Ausstellung entsprechender Geburtsurkunden; die Folgebeurkundung im Eheregister für den verheirateten Erklärenden und die Ausstellung entsprechender Eheurkunden.