16. Dezember 2024
Burundi

Zusammenarbeit zur Förderung von Geburtsregistrierungen

Am 31.10.2024 ist in Burundi die Gemeinsame Ministerialanordnung Nr. 530/630/836 offiziell verabschiedet worden. Hiernach soll eine Zusammenarbeit (»Interoperabilität«) zwischen Zivilregister und Gesundheitseinrichtungen wie etwa Krankenhäusern hergestellt werden. Ziel ist eine Vereinfachung von Geburtsregistrierungen – jedes Kind soll innerhalb seiner ersten 15 Lebenstage registriert werden.

Link zu Pressemeldung von UNICEF