27. August 2024
Finnland

Wartezeit für Staatsangehörigkeitserwerb verlängert

Am 1.7.2024 hat das finnische Parlament ein Änderungsgesetz verabschiedet, das die Aufenthaltserfordernisse für den Erwerb der Staatsangehörigkeit verschärft und am 1.10.2024 in Kraft treten soll. Für die reguläre Einbürgerung sind demnach künftig acht statt vorher fünf Jahre regulären Aufenthalts erforderlich, zudem wird die Wartezeit auf die Aufenthaltsgenehmigung hierfür künftig nicht mehr mitberechnet. Die Anzahl der Tage, die man innerhalb der Aufenthaltsdauer im Ausland verbringen darf, wird reduziert. Für Aspiranten mit nachgewiesenen finnischen oder schwedischen Sprachkenntnissen bleibt es bei einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren. Sonderregelungen gibt es auch für Ehepartner finnischer Staatsangehöriger und Staatenlose.

Link zum Text des Gesetzentwurfs