24. Mai 2019
St. Kitts und Nevis
Wartezeit für Staatsangehörigkeitserwerb abgeschafft
Nach einem Bericht im St. Kitts-Nevis Observer hat das Regierungskabinett von St. Kitts und Nevis (eines Inselstaats in der Karibik) beschlossen, die Praxis zu ändern, nach der für den Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund Eheschließung eine dreijährige Wartezeit nach der Eheschließung gefordert wurde. Fortan ist nur noch eine ordnungsgemäße Prüfung der Dokumente erforderlich. Die Maßnahme, die am 13.5.2019 in Kraft getreten ist, sei aufgrund von Klausel 92 des Kapitels VIII der Verfassung geboten, da diese den Staatsangehörigkeitserwerb kraft Eheschließung ohne Fristvorgabe vorsehe.