14. Dezember 2023
Brasilien
Verfassungsbestimmung zum Staatsangehörigkeitsrecht geändert
Mit Verfassungsänderung (Emenda Constitucional) Nr. 131 vom 3.10.2023 wurde Art. 12 II § 4 der Verfassung dahingehend modifiziert, dass mit dem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit nun nicht mehr der Verlust der brasilianischen Staatsangehörigkeit eintritt. Der Verlust der brasilianischen Staatsangehörigkeit kann beantragt werden, soweit er nicht zu Staatenlosigkeit führt. Ein neu hinzugefügter § 5 regelt, dass der Verlust der Staatsangehörigkeit aufgrund eines Verzichts dem Wiedererwerb nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entgegensteht.