25. Oktober 2024
Japan
Urteile zu doppelter Staatsangehörigkeit
Am 10.10.2024 hat das Obergericht in Fukuoka entschieden, dass Art. 11 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, nach dem der auf eigenem Willen beruhende Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit den Verlust der japanischen zur Folge hat, verfassungskonform ist.
Link zum Urteil des Obergerichts Fukuoka (in japanischer Sprache)
Am 17.10.2024 entschied das Distriktsgericht in Tokio, dass auch der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit durch einen Minderjährigen, der auf einer Entscheidung von dessen Eltern beruht, zum Verlust der japanischen Staatsangehörigkeit führt. Der Kläger hatte u. a. argumentiert, der Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit habe nicht auf seinem eigenen Willen beruht, sodass Art. 11 StAG nicht anwendbar sei.