30. März 2021
Japan
Urteil zu gleichgeschlechtlichen Ehen
Mit einem Urteil vom 17.3.2021 hat das Distriktsgericht von Sapporo das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen für verfassungswidrig erklärt. Es verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot. Einen Schadensersatzanspruch hielt das Gericht jedoch nicht für gegeben.
Das Urteil wirkt nur inter partes – mit allgemeiner Wirkung kann nur der Oberste Gerichtshof Gesetzesnormen für verfassungswidrig erklären.