23. Juli 2024
Indien

Unterhalt nach Code of Penal Procedure auch für Musliminnen

Der indische Supreme Court hat mit einem Urteil vom 10.7.2024 entschieden, dass eine geschiedene muslimische Ehefrau Unterhalt nach Sec. 125 des Code of Penal Procedure verlangen kann. Dies sei durch den Muslim Women (Protection of Rights on Divorce) Act 1986 nicht ausgeschlossen.

Das All India Muslim Personal Law Board (AIMPLB), die Dachorganisation der indischen Muslime, protestierte gegen das Urteil. Dieses verstoße gegen islamisches Recht. Man werde nach Wegen suchen, dagegen rechtlich vorzugehen.

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