27. November 2018
Spanien
Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit
Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit wird für Spanien nach Maßgabe von Erklärungen am 24.12.2018 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2018 II 447, Erklärungen einsehbar unter https://treaties.un.org