19. Juni 2013
Ukraine
Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit
Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt nach seinem Art. 18 Abs. 2 für die Ukraine am 23.6. 2013 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2013 II 527