09. März 2012
Benin, Georgien, Turkmenistan
Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Das UN-Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28.9.1954 gilt für Benin ab 7.3.2012, für Georgien ab 22.3.2012 und für Turkmenistan ab 6.3.2012.
Quelle: BGBl. 2012 II, 113