24. Oktober 2023
Mauritius
Strafvorschrift verfassungswidrig
Mit einem Urteil vom 4.10.2023 hat der Oberste Gerichtshof Art. 250 des Strafgesetzbuchs für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschrift stellte »Sodomie« und damit de facto homosexuellen Geschlechtsverkehr zwischen Männern unter Strafe.