27. März 2015
Korea (Republik)

Strafbarkeit des Ehebruchs verfassungswidrig

Der südkoreanische Verfassungsgerichtshof hat Ende Februar ein Gesetz aus dem Jahre 1953 für verfassungswidrig und nichtig erklärt, das Ehebruch unter Strafe stellte und mit bis zu zwei Jahren Haft bedrohte. Nach der gemeinsamen Urteilsbegründung von fünf der neun Richter ist die Frage, ob Ehebruch unter Strafe stehen solle, nicht mehr eindeutig zu beantworten. Auch sei es zweifelhaft, ob das Gesetz noch geeignet sei, Ehebruch wirksam zu verhindern. Zwei Richter sprachen sich mit abweichender Begründung für die Verfassungswidrigkeit aus, zwei stimmten dagegen.