29. März 2017
Luxemburg
Staatsangehörigkeitsgesetz tritt am 1.4. in Kraft
Der am 9.2.2017 in der Abgeordnetenkammer verabschiedete Gesetzentwurf zu einem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz ist am 8.3.2017 durch den Großherzog unterzeichnet und am 17.3.2017 im Journal officiel veröffentlicht worden. Das Gesetz wird somit wie geplant am 1.4.2017 in Kraft treten. Gleichzeitig werden das alte Staatsangehörigkeitsgesetz vom 23.8.2008 und das Gesetz vom 7.6.1989 über die Umwandlung der Vor- und Nachnamen von Personen, welche die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben oder wiedererwerben, aufgehoben.