16. Mai 2011
Polen. Neues Gesetz über das Internationale Privatrecht
Das Gesetz über das Internationale Privatrecht vom 4.2.2011 löst die Vorgängerregelung aus dem Jahr 1965 ab. Das neue Gesetz tritt am 16.5.2011 in Kraft; die bisherigen Bestimmungen über Unterhaltspflichten bleiben jedoch bis 17.6.2011 in Kraft.
Die Gesetzesreform wird bei der nächsten Aktualisierung des Länderberichts Polen in Bergmann/Ferid/Henrich berücksichtigt.
Quelle: Dziennik Ustaw vom 15.4.2011 (2011 Nr. 80, Pos. 432)