10. August 2011
Panama. Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Das New Yorker UN-Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28.9.1954 tritt nach seinem Artikel 39 Absatz 2 für Panama am 31.8.2011 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2011 II S.743