26. März 2025
Oman

Neues Staatsangehörigkeitsgesetz erlassen

Am 12.2.2025 hat der Sultan von Oman ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz ausgefertigt (Sultanisches Dekret 17/2025), das das bisherige Gesetz aus dem Jahre 2014 ersetzt. Das Gesetz hat eine den Zugang zur Staatsangehörigkeit erschwerende Tendenz. Nach seinem Art. 17 ist für einen Antrag auf Einbürgerung ein Aufenthalt von 15 Jahren erforderlich. Für ausländische Ehefrauen omanischer Staatsangehöriger beträgt die entsprechende Aufenthaltsdauer acht Jahre und damit drei mehr als nach dem Vorgängergesetz. Art. 26 sieht vor, dass Personen die Staatsangehörigkeit entzogen werden kann, die das Sultanat von Oman oder den Sultan selbst beleidigen oder die einer Gruppe, Partei oder Organisation angehören, die Prinzipien oder Überzeugungen vertritt, die den Interessen des Sultanats von Oman schaden. Von Kritikern wird befürchtet, dass diese Vorschriften dazu genutzt werden könnten, Oppositionellen die Staatsangehörigkeit zu entziehen.

Link zum Gesetzestext (in arabischer Sprache)