27. März 2015
Polen
Neues Personenstandsgesetz
In Polen ist seit dem 1.3.2015 ein neues Personenstandsgesetz in Kraft. Geregelt wird u.a. die Elektronifizierung der Personenstandsregister. Eheschließungen können von nun an unter bestimmten Bedingungen auch außerhalb der Räumlichkeiten der Zivilstandsämter erfolgen. Außerdem wird die Vergabe von Vornamen ausländischer Herkunft geregelt. Kinder können nicht mehr als zwei Vornamen erhalten.
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