28. Januar 2025
Türkei

Mindestehezeit für einvernehmliche Scheidung verfassungskonform

Mit einem Urteil vom 28.11.2024 hat der türkische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die in Art. 166 Abs. 3 ZGB vorgesehene obligatorische Mindestdauer der Ehe von einem Jahr als Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung verfassungskonform ist. 

Link zum Urteilstext (in türkischer Sprache)