26. Januar 2016
Serbien
KSÜ
Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern wird am 1.11.2016 für Serbien in Kraft treten.
Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 34)