25. September 2024
Indien
Keine zeitliche Begrenzung für Verlangen auf gerichtliche Scheidungserklärung
Der High Court von Allahabad hat im September 2024 entschieden, dass eine gerichtliche Scheidungserklärung vor dem Family Court auch mehr als 20 Jahre nach einer islamrechtlichen Scheidungsvereinbarung der Parteien (mubara'at) noch möglich ist. Sec. 7 Family Court Act, 1984 sehe keine zeitliche Begrenzung vor. Auch eine Verwirkung aufgrund der Umstände sei im vorliegenden Fall nicht anzunehmen.