14. Februar 2012
Moldau
Internationale Abkommen
Moldauischen Staatsangehörigen wird ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt, seit das CIEC-Übereinkommen Nr. 20 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Moldau in Kraft getreten ist (am 1.6.2010).
Quelle: BGBl. 2010 II 642