25. Oktober 2024
Bangladesch
Haager Apostille-Übereinkommen
Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird nach seinem Art. 12 Abs. 3 für Bangladesch am 30.3.2025 in Kraft treten, allerdings nicht im Verhältnis zu Deutschland, das am 10.9.2024 Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ gegen den Beitritt von Bangladesch eingelegt hat.
Quelle: BGBl. 2024 II Nr. 399