25. April 2024
Ruanda
Haager Apostille-Übereinkommen
Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird nach seinem Art. 12 Abs. 3 für Ruanda am 5.6.2024 in Kraft treten. Aufgrund eines Einspruchs Deutschlands nach Art. 12 Abs. 3 HApostilleÜ tritt das Übereinkommen jedoch nicht im Verhältnis zu Deutschland in Kraft.
Quelle: BGBl. 2024 II Nr. 117