25. Oktober 2024
Angola, Deutschland, Niederlande

Haager Adoptionsübereinkommen

Deutschland hat am 27.8.2024 und die Niederlande haben am 17.9.2024 Einspruch nach Art. 44 Abs. 3 HAdoptÜ gegen den Beitritt Angolas zum Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption eingelegt mit der Folge, dass das Übereinkommen im Verhältnis zu Deutschland und den Niederlanden nicht in Kraft getreten ist.

Quelle: BGBl. 2024 II Nr. 406