27. Mai 2024
Japan

Gesetzentwurf zum Sorgerecht passiert Unterhaus

Am 17.5.2024 hat das Unterhaus des japanischen Parlaments einem Gesetzentwurf zur Einführung eines optionalen gemeinsamen Sorgerechts zugestimmt. Bisher konnte das Sorgerecht für Scheidungskinder nur einem Elternteil zugesprochen werden, in der Praxis war das meist die Mutter. 

Nach der vorgesehenen Regelung sollen die Eltern zwischen dem Sorgerecht für einen Elternteil und dem gemeinsamen Sorgerecht wählen können. Bei Nichteinigung sollen die Familiengerichte unter Berücksichtigung des Kindeswohls entscheiden. Der Gesetzentwurf, der auch unterhaltsrechtliche Vorschriften enthält, muss noch das Oberhaus des Parlaments passieren. Es wird erwartet, dass das noch vor Ende der laufenden Sitzungsperiode am 23.6.2024 geschieht. 

Die Rechtsänderung soll 2026 in Kraft treten.