27. Juli 2015
Spanien/Baskenland
Gesetz zur gemeinsamen Sorge verabschiedet
Das baskische Regionalparlament hat ein Gesetz zur gemeinsamen elterlichen Sorge (custodia compartida) verabschiedet. Demnach kommt den Elternteilen kein diesbezügliches Vetorecht zu; die Entscheidung obliegt allein dem Richter. Das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung ist der Regelfall und stets zuzusprechen, solange es nicht die Interessen des minderjährigen Kindes beeinträchtigt.