18. August 2011
Georgien. Bescheinigungen über den Familienstand
Gemäß Auskunft des Zivilregisteramts in Tiflis werden nach georgischem Recht lediglich Bescheinigungen über den gegenwärtigen Familienstand georgischer Staatsangehöriger ausgestellt (Mitteilung der deutschen Botschaft Tiflis vom 1.7.2011).
Um Ehefähigkeitszeugnisse im Sinne des § 1309 Abs 2 BGB handelt es sich dabei nicht.
(15.8.2011)