23. Mai 2014
Portugal
Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten
Das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten tritt für Portugal am 1.7.2014 in Kraft. Aus der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ergibt sich eine entsprechende Modifizierung des am 25.4. auf Bergmann Aktuell gemeldeten Inkrafttretensdatums.
Quelle: BGBl 2014 II 355