27. Mai 2024
Nordmazedonien

Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern

Nordmazedonien hat am 19.5.2022 seinen Vorbehalt zu Art. 7 Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens vom 24.4.1967 über die Adoption von Kindern m.W.v. 16.4.2023 für weitere fünf Jahre erneuert.

Quelle: BGBl. 2024 II Nr. 150; engl./frz. Wortlaut des Vorbehalts www.conventions.coe.int