20. Februar 2014
Kroatien
Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
Das Europäische Übereinkommen vom 7.6.1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht wird für Kroatien am 7.5.2014 in Kraft treten.
Quelle: www.conventions.coe.int