19. Juni 2013
Bosnien und Herzegowina
Europäisches Abkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
Das Europäische Übereinkommen vom 7.6.1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht gilt für Bosnien und Herzegowina mit Wirkung vom 18.8.2013.
Quelle: www.conventions.coe.int (SEV Nr. 062)