25. März 2011
Europäische Union. Kommissionsvorschläge für Verordnungen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Güterrechts
Die Kommission hat dem Europäischen Parlament am 18.3.2011 ihren Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts vorgelegt.
Am selben Tag hat sie einen entsprechenden Vorschlag für das Güterrecht eingetragener Partnerschaften vorgelegt.
Die zugehörige Mitteilung der Kommission (Klärung der Vermögensverhältnisse bei internationalen Paaren) kann hier abgerufen werden.
Quelle: eur-lex.europa.eu