29. November 2016
EU
EuKtPfVO gilt ab 18.1.2017
Ab 18.1.2017 ist die Europäische Kontenpfändungsverordnung (VO (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen) in Geltung (Art. 2 der Durchführungsverordnung zur EuKtPfVO). Im Bereich des Familienrechts sind Forderungen aus dem Ehegüterrecht und mit dem Tod entstehende Unterhaltspflichten vom Geltungsbereich der Verordnung nicht erfasst. Die Verordnung findet in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks und des Vereinigten Königreichs Anwendung.