25. Februar 2016
Erleichterung des Staatsbürgerschaftserwerbs für Armeeangehörige
In der Ukraine ist am 28.1.2016 eine Änderung von Art. 9 Punkt 3 des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft verabschiedet worden, die für Personen, die in der ukrainischen Armee gedient haben, den Staatsbürgerschaftserwerb u.a. dadurch erleichtert, dass das Aufenthaltserfordernis auf drei Jahre reduziert wird.