25. September 2024
Benin

Einbürgerungsmöglichkeit für Nachkommen von Opfern des Sklavenhandels

Personen mit einem afrikanischen Vorfahren, der im Rahmen des Sklavenhandels und des historischen Dreieckshandels (zwischen Europa, Afrika und dem amerikanischen Kontinent) deportiert wurde, können nach einem am 2.9.2024 ausgefertigten Gesetz unter bestimmten Bedingungen in Benin eingebürgert werden. Bedingung ist u. a., dass der Vater oder die Mutter dieser Person vor 1944 geboren ist. Bei Antragstellung aus dem Ausland wird zunächst ein provisorisches Dokument mit drei Jahren Gültigkeit ausgestellt; die endgültige Einbürgerung setzt den Aufenthalt in Benin während dieses Zeitraums voraus.

Link zum Gesetzestext