27. März 2019
Brasilien
Eheschließung unter 16 Jahren nicht mehr möglich
Gesetz Nr. 13.811 vom 12.3.2019, das am 13.3.2019 in Kraft getreten ist, fasst Art. 1520 des Zivilgesetzbuchs neu. Demnach ist nun in keinem Fall mehr eine Eheschließung unter 16 Jahren möglich. Bisher war eine Ausnahme denkbar, wenn sie der Verhinderung der Verhängung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe diente, oder wenn die Frau schwanger war.
Nach wie vor ist eine Eheschließung ab 16 Jahren möglich, wenn bei nicht Volljährigen die Eltern oder sonstigen gesetzlichen Vertreter zustimmen.