26. Februar 2025
Russische Föderation

Eheschließung und Aufenthaltsstatus

Das Föderale Gesetz № 358-ФЗ vom 26.10. 2024, das am 25.1.2025 in Kraft getreten ist, bringt Änderungen des Föderalen Gesetzes »Über das Verfahren der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation« und des Föderalen Gesetzes »Über den Rechtsstatus ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation«. Dies betrifft den Aufenthaltsstatus von Ausländern aufgrund der Eheschließung mit russischen Staatsangehörigen:

Ausländische Staatsangehörige können eine »befristete Aufenthaltserlaubnis« in der Russischen Föderation durch Heirat mit einem russischen Staatsangehörigen nur erhalten, wenn die Ehe mindestens drei Jahre dauert oder sie ein gemeinsames Kind haben.

Ein(e) ausländische(r) Staatsangehörige(r) kann eine »vereinfachte Aufenthaltserlaubnis« erhalten, wenn sie/er ein Kind aus der Ehe mit einem russischen Staatsangehörigen geboren oder adoptiert hat.

Wenn die Ehe nicht eingetragen ist, muss das Gericht den gemeinsamen Aufenthalt im Land für mindestens drei Jahre sowie die Beteiligung an Unterhalt und Erziehung des Kindes bestätigen.

Wird die Ehe, auf deren Grundlage eine befristete Aufenthaltserlaubnis und anschließend eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde, von einem Gericht für ungültig erklärt oder aufgelöst, wird der entsprechende Migrationsstatus aufgehoben. Dies gilt auch für Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes getroffen wurden.

Link zum Gesetzestext