26. April 2016
Indien
Disziplinarrechtliche Relevanz einer Zweitehe
Der High Court im indischen Unionsstaat Tripura hat am 4.4.2016 entschieden, dass eine ohne Erlaubnis des Dienstherrn eingegangene Zweitehe eines Beamten auch dann einen tragfähigen Grund für eine Disziplinarmaßnahme (im konkreten Fall: eine zwangsweise Versetzung in den Ruhestand) bildet, wenn die Ehe nach dem geltenden Personalstatut (hier: dem muslimischen Eherecht) zulässig ist.