26. Juli 2018
Brasilien
CNJ: Polyaffektive Lebensgemeinschaften nicht eintragungsfähig
Am 26.6.2018 hat der Nationale Justizrat (Conselho Nacional de Justiça, CNJ) eine Stellungnahme abgegeben (Pedido de Providências 0001459-08.2016.2.00.0000), nach der polyaffektive (d.h. aus mehr als zwei Personen bestehende) Lebensgemeinschaften nicht als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft (união estável) registriert werden können.