29. November 2016
Spanien
Ausführungsbestimmungen zum Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet
In Spanien sind durch Anordnung (Orden) JUS/1625/2016 vom 30.9.2016, in Kraft getreten am 1.10.2016, Ausführungsbestimmungen zum Dekret Nr. 1004 v 6. 11.2015 über das Verfahren beim Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit aufgrund Aufenthalts erlassen worden. Diese betreffen Verfahrensfragen, darunter die Antragsberechtigung und die diesbezügliche Vertretung von Minderjährigen sowie die Regelung zu den Sprachkenntnisanforderungen, die für die Angehörigen bestimmter Staaten, bei deren Angehörigen Spanischkenntnisse angenommen werden, Ausnahmen vorsieht.