26. Februar 2019
Spanien
Aufnahme von Dritten in Familienwohnung
Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat in einem Urteil vom 20.11.2018 (STS 641/2018) entschieden, dass die Aufnahme eines Dritten als Lebenspartner in die nach der Scheidung aufgrund der Übertragung des Sorgerechts zugewiesene Familienwohnung den Status der Wohnung verändert. Das Nutzungsrecht kann infolgedessen erlöschen.