27. September 2017
Bolivien
Apostille-Übereinkommen
Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Bolivien am 7.5.2018 in Kraft treten, hat aber erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gemäß Art. 12 Abs. 1 ApostilleÜ Geltung gegenüber Deutschland.
Quelle: www.hcch.net (Übereinkommen Nr. 12)