29. November 2017
Kosovo
Apostille-Übereinkommen
Deutschland hat am 26.9.2017 seinen Einspruch gegen den Beitritt Kosovos zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 über die Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation (BGBl. 2016 II 1008) erneuert und eine entsprechende Erklärung abgegeben. Damit ist das Übereinkommen nach seinem Art. 12 Abs. 2 im Verhältnis Deutschlands zu Kosovo weiterhin nicht in Kraft.
Quelle: BGBl. 2017 II 1375 (deutscher Text der Erklärung); www.hcch.net